»Vor zwei Jahren ist mein Mann schwer erkrankt. Dank guter Pflege durch mich und die Bremer Hände geht es ihm inzwischen besser. Es ist schön, einen Teil der Aufgaben abgeben zu können.«
Marianne F., (85)
Grund- und Krankenpflege: Fürsorgliche Pflege zu Hause
Die Ambulante Pflege soll Sie genau da unterstützen, wo Sie es brauchen – etwa bei der regelmäßigen Medikamenteneinnahme, dem An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, bei der mundgerechten Zubereitung von Speisen, dem Treppensteigen oder bei der Körperhygiene. Wir besprechen in Ruhe mit Ihnen, welche Unterstützung Sie aktuell benötigen. Manche Leistungen müssen ärztlich verschrieben werden, andere nicht. Auch bestimmte Hilfsmittel können Sie kostenlos in Anspruch nehmen. Darüber informieren wir Sie ebenfalls. Sollte sich Ihr Unterstützungsbedarf verändern, passen wir die Leistungen in Absprache mit Ihnen natürlich kontinuierlich an.
In Deutschland werden Pflegeleistungen von zwei Kassen bezahlt: der Kranken- und der Pflegeversicherung. Wer was übernimmt, hängt von Art und Dauer der benötigten Leistung sowie von Ihrem Pflegegrad ab. Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Umfang der Ihnen zustehenden Leistungen. Dementsprechend werden bei höheren Pflegegraden mehr Kosten übernommen.
Rufen Sie uns einfach an. Unsere Mitarbeiter:innen klären mit Ihnen telefonisch, wie Ihre häusliche Pflege am besten organisiert werden kann. Oder wir vereinbaren ein Gespräch bei Ihnen daheim. Gemeinsam schauen wir dann, was nötig ist, damit Sie weiterhin selbstbestimmt und sicher zu Hause leben können.
Gesetzliche Grundlagen Kranken- und Pflegeversicherung
Die gesetzliche Grundlage für die Krankenversicherung ist das 5. Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Leistungen der Krankenkasse stehen dort im 3. Kapitel, Paragraf 11 bis 57. Dort finden Sie zum Beispiel die Regelung zur häuslichen Krankenpflege (Paragraf 37), zur medizinischen Rehabilitation (Paragraf 40) und zu Hilfs- und Pflegehilfsmitteln (Paragraf 33).
Die gesetzliche Grundlage für die Pflegeversicherung ist das 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI). Die einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung stehen im 4. Kapitel, Paragraf 28 bis 45. Zum Beispiel das Pflegegeld (Paragraf 37), die Pflegesachleistungen (Paragraf 36) oder die vollstationäre Pflege (Paragraf 43).

Verhinderungspflege: Erholungszeit für Ihre Familie
Sie werden zu Hause von Ihren Angehörigen gepflegt? Das ist ein großes Geschenk. Damit Ihre Haupt-Pflegeperson auch mal vertreten werden kann (zum Beispiel im Urlaub, bei festen Terminen oder einer Erkrankung), haben Sie ab Pflegegrad 2 Anspruch auf eine professionelle Ersatzpflege. Diese sogenannte Verhinderungspflege wird für maximal 42 Kalendertage pro Jahr von Ihrer Kasse übernommen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.
Sie haben noch Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Unsere Ansprechpartner:innen sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe
„Ich bin sehr froh über die Hilfe durch die ambulante Pflege. Ich habe 13 Jahre lang meinen Mann zu Hause gepflegt und weiß, was es bedeutet.“
Marlies v. S., 91 Jahre, Diabetikerin
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Unterstützung im Alltag
Wenn Sie pflegebedürftig sind, stehen Ihnen neben dem Pflegegeld monatlich 125 Euro für haushaltsnahe Hilfen zu. Ob Unterstützung im Haushalt oder Garten, bei Einkäufen oder Arztbesuchen, Spaziergängen oder Freizeitaktivitäten – was genau für Sie persönlich sowie zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen hilfreich ist, entscheiden Sie. Diese sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen können nur über zugelassene Anbieter (wie z.B. Pflegedienste) in Anspruch genommen werden – z.B. über uns. Wir unterstützen Sie gerne.
Wenn Sie zusätzliche Betreuung in Anspruch nehmen, gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie diese Betreuungsleistungen (ganz oder teilweise) abrechnen können: den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro und den Topf für Pflegesachleistungen (Unterstützung der häuslichen Pflege). Voraussetzung dafür ist immer ein bestätigter Pflegegrad.
Übrigens: Sie müssen die Betreuungsleistungen nicht monatlich beanspruchen, sondern können sie auch ›ansparen‹ und dann einen größeren Leistungsumfang zum Beispiel viertel- oder halbjährlich in Anspruch nehmen. Fragen Sie uns – wir beraten Sie gerne.
Sie haben noch Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Unsere Ansprechpartner:innen in Ihrer Nähe sind für Sie da.
Beratungsbesuche: Tipps für die Angehörigen-Pflege
Wenn Sie von Angehörigen gepflegt werden, sieht der Gesetzgeber vor, dass zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege regelmäßig Beratungsbesuche durch einen professionellen Pflegedienst durchgeführt werden. Wir geben bei diesen Besuchen praktische Tipps, beantworten Fragen und helfen mit langjährigem Fachwissen. So können Sie und Ihre pflegenden Angehörigen sich gemeinsam sicher fühlen. Die Kosten für diese Beratungsbesuche übernimmt die Pflegekasse. Je nach Pflegegrad müssen die Besuche halbjährlich (Pflegegrad 2 + 3) oder vierteljährlich (Pflegegrad 4 + 5) stattfinden.
Sie haben noch Fragen oder möchten direkt einen Termin vereinbaren? Unsere Mitarbeiter:innen sind für Sie da.
Hausnotruf: Sich zu Hause sicher fühlen
Sie kommen zu Hause eigentlich prima zurecht. Doch manchmal fühlen Sie sich doch etwas unsicher? Unser Hausnotruf bietet Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit, wenn Sie allein leben. Den kleinen, unauffälligen Sender können Sie am Handgelenk oder als Armband tragen. Ein Knopfdruck genügt und sofort wird eine Sprechverbindung mit unserer Einsatzzentrale hergestellt. Unser qualifiziertes Bereitschaftsteam ist rund um die Uhr für Sie da. Es leitet sofort die notwendige Hilfe ein und informiert auf Wunsch Angehörige oder Freund:innen.
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